
Combi Fachmarktzentrum* Bremen

Sachwertfonds 131 • Langfristiges Investment mit einer steuerlichen Bindungsfrist von 10 Jahren
Combi Fachmarktzentrum* Bremen Dirk Iserlohe Beteiligungs-KG
„Das ist ein traditioneller Einkaufsort. Den kennt hier jeder."
(Bremer Hausfrau)
Richtig, das neue Combi-Fachmarktzentrum an der Kattenturmer Heerstraße im Süden von Bremen wurde mit dem vormaligen und neuen Mieter, der Bünting-Gruppe, entwickelt und auf dem Gelände des ehemaligen Famila-Marktes erbaut. Es erfreut sich regen Zuspruchs. Ein Combi-Verbrauchermarkt mit integriertem Bäcker-, Tabak- und Blumenladen ist der Magnet, um den sich ein Drogeriemarkt Müller, ein NKD-Bekleidungsmarkt und ein Frisör gruppieren. Fachmarktzentren sind der neue Trend im Einkaufsbereich. Während Trendforscher den weiteren Bau von Shopping-Centern eher vorsichtig sehen, geht man von einem Boom der Fachmarktzentren aus.
Standort: | Kattenturmer Heerstraße 136, 28277 Bremen Ausgezeichnete Lage im Süden von Bremen | |
Objektdaten: | Eröffnung Februar 2009 Grundstücksgröße ca. 15.000 m2 Mietfläche insgesamt ca. 4.970 m2 200 Parkplätze Vermietungsstand 100 % | |
Mieter: | Combi-Markt (Verbrauchermarkt der Bünting-Gruppe) • Mietvertrag: 15 Jahre zzgl. 5 x 3 Jahre Option Gesamtmiete ab 01.02.2009: EUR 620.144 p. a. | |
Investitionsvolumen / | Geschlossener Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von 9,3 Mio. Euro und einem Eigenkapital von 3,5 Mio. Euro zzgl. 5,0 % Agio. | |
Mindestbeteiligung: | 100.000 Euro | |
Ausschüttung: | Die für einige Jahre steuerfreie Ausschüttung beträgt 6,0 % p. a. und die Tilgung ist mit 2,5 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen gerechnet. |
* Der Begriff des Fachmarktzentrums umfasst im weitesten Sinne eine Ansammlung von mindestens drei großflächigen Einzel- handelsbetrieben an einem autoorientierten Standort, die in einem räumlichen und baulichen Zusammenhang stehen.
Rechtlicher Hinweis
Dies ist eine vereinfachte, unverbindliche Kurzinformation. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt kein Angebot zur Übernahme einer Beteiligung dar. Maßgeblich ist ausschließlich der gültige Verkaufsprospekt, dem Sie alle wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten entnehmen können.







